XrayHubDie Patienten-CD ersetzen: was heute geht und was es kostet

Die Patienten-CD ersetzen: was heute geht und was es kostet

Rohling, Hülle, Aufkleber, Wartezeit am Empfang — und am Ende ein Notebook ohne Laufwerk. Dieser Text sammelt, welche Wege es aus der Patienten-CD heraus gibt, was jeder davon in der Praxis bedeutet und wo die rechtlichen Grenzen liegen.

Warum die Scheibe stirbt

Drei Entwicklungen treffen aufeinander. Erstens hat kaum ein neuer Rechner noch ein optisches Laufwerk; wer eine CD bekommt, braucht ein Zusatzgerät, um sie zu lesen. Zweitens ist der Aufwand in der Praxis nicht klein: Rohling, Brennvorgang, Beschriftung und die Minuten am Tresen summieren sich auf etwa zwei Euro je Übergabe — bei zwanzig Übergaben in der Woche sind das rund hundert Euro im Monat, ohne die Arbeitszeit ehrlich gerechnet. Drittens verlangen Zuweiser zunehmend Daten, die sie sofort in ihr eigenes System übernehmen können, statt eine Scheibe einzulesen.

Die vier Wege aus der CD heraus

1. E-Mail mit Anhang

Naheliegend und aus Datenschutzsicht der schlechteste Weg. Eine gewöhnliche E-Mail ist unverschlüsselt unterwegs und liegt beim Anbieter im Klartext; für Gesundheitsdaten verlangt die DSGVO ein angemessenes Schutzniveau. Dazu kommen Größengrenzen: Eine CT-Serie mit mehreren hundert Megabyte nimmt kein Postfach an.

2. Cloudspeicher (Dropbox, Google Drive und Ähnliches)

Technisch bequem, aber der Anbieter kann die Daten lesen, und ein einmal geteilter Link bleibt oft länger gültig, als er sollte. Ohne Auftragsverarbeitungsvertrag und ohne europäischen Speicherort ist das für eine Praxis kein tragfähiger Weg.

3. Ein Bildportal des PACS-Herstellers

Funktioniert gut — solange alles vom selben Hersteller kommt. Wer sein PACS wechselt oder mehrere Systeme betreibt, hängt an einer Insel. Und die Preise sind meist an die Zahl der Untersuchungen gekoppelt, ohne dass die Praxis die Wahl hätte.

4. Ein herstellerunabhängiger Übergabedienst

Das ist der Weg, den XrayHub geht: Die Bilder werden auf dem Praxisrechner verschlüsselt und erst dann übertragen. Der Patient öffnet sie mit einem Link oder QR-Code und seinem Geburtsdatum im Browser. Der Server, auf dem sie liegen, kann sie zu keinem Zeitpunkt lesen — das ist keine Zusicherung, sondern eine Frage der Schlüsselverwaltung: Der Schlüssel entsteht aus Zugangscode und Geburtsdatum und verlässt den Browser nie.

Was der Umstieg praktisch bedeutet

Der häufigste Einwand lautet: „Unser Röntgenprogramm kann das nicht." Meistens stimmt das nur halb. Drei Anschlüsse decken fast alles ab:

Für die Mitarbeiterin am Empfang ändert sich wenig: Statt eine Scheibe zu brennen und zu beschriften, druckt sie ein Blatt mit QR-Code und Zugangscode — oder schickt den Link direkt per E-Mail an die Patientin.

Rechtlich: worauf zu achten ist

Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO). Für die Übergabe an die Patientin selbst ist die Rechtsgrundlage unproblematisch — es sind ihre Daten. Entscheidend sind drei andere Punkte: eine Verschlüsselung, die den Namen verdient; ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Betreiber, sofern dieser überhaupt auf Daten zugreifen könnte; und eine Löschfrist, nach der die Daten verschwinden. Wer ein Zero-Knowledge-Verfahren einsetzt, hat es beim ersten Punkt leichter und beim zweiten weniger zu regeln — der Betreiber sieht nur Chiffrat, Zeitpunkte und Dateigrößen.

Und die Kosten?

Rechnen Sie ehrlich: Rohlinge und Hüllen, der Brenner samt Ersatz, die Minuten am Empfang, gelegentliche Nachbrände, Porto für den Versand an Zuweiser. Eine Praxis mit hundert Übergaben im Monat liegt schnell bei 150 bis 250 Euro — von der Wartezeit der Patientin ganz abgesehen. Ein digitaler Übergabedienst beginnt bei etwa 50 Euro im Monat; die Rechnung geht meist schon im ersten Monat auf.

Häufige Fragen

Darf man Röntgenbilder per E-Mail an Patienten schicken?
Nur, wenn sie wirksam verschlüsselt sind. Eine gewöhnliche E-Mail ist unterwegs offen lesbar und liegt beim Anbieter im Klartext — für Gesundheitsdaten reicht das nicht. Ein Link auf verschlüsselte Daten, die erst im Browser der Patientin entschlüsselt werden, ist der sichere Weg.
Was passiert, wenn der Patient den Zugangscode verliert?
Die Praxis druckt das Blatt neu oder schickt den Link erneut. Der Zugang besteht aus Code und Geburtsdatum; das Geburtsdatum steht bewusst nie auf dem ausgedruckten Blatt.
Wie lange bleiben die Bilder abrufbar?
Das legt die Praxis fest. Üblich sind 90 Tage; danach löscht der Server die Daten von selbst. Für die Praxis ändert sich nichts — ihre eigene Archivierung bleibt davon unberührt.

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