XrayHubDLX (DIN/TS 19455): die genormte Abholung von Bilddaten

DLX (DIN/TS 19455): die genormte Abholung von Bilddaten

Der Patient bekommt einen Link. Beim Facharzt sitzt aber jemand vor einem Befundprogramm, das keinen Link kennt, sondern einen Knopf „Bilder holen" hat. Genau diese Lücke schließt DLX: eine kleine, immer gleiche Schnittstelle, die jedes konforme System bedienen kann. Dieser Text erklärt, was die Norm verlangt und wie XrayHub sie umsetzt.

Was DLX ist

DLX steht für DICOM Link Exchange und ist seit März 2025 als DIN/TS 19455 veröffentlicht. Die technische Spezifikation beschreibt, wie Bilddaten über einen Link statt über einen Datenträger weitergegeben werden — und zwar so, dass Systeme verschiedener Hersteller ohne Absprache zusammenarbeiten. Der Auslöser ist derselbe, den jede Praxis kennt: Die Patienten-CD verschwindet, aber jeder Anbieter kocht sein eigenes Portal, und der Empfänger sitzt vor zwanzig verschiedenen Anmeldemasken.

Die zwei Faktoren

Die Norm verlangt zwei voneinander unabhängige Faktoren. Der erste ist das Token — eine Kennung, die auf dem ausgedruckten Blatt steht oder im QR-Code liegt. Der zweite ist ein Wissensfaktor, üblicherweise das Geburtsdatum des Patienten. Wer nur das Blatt findet, kommt nicht hinein; wer nur das Geburtsdatum kennt, ebenso wenig.

Die Norm schreibt außerdem vor, was auf dem Datenträger oder Blatt stehen muss: Ausstellungsdatum, ausstellende Stelle, die Kennung, ein Link in Klartext, die Gültigkeitsdauer und ein Hinweis, was nach Ablauf zu tun ist. XrayHub druckt diesen Block auf das Aushändigungsblatt, sobald die Praxis eine Freigabe erteilt — das Geburtsdatum steht dort bewusst nicht.

Wie die Abholung abläuft

  1. Das Befundsystem ruft /dlx/v1/token/{kennung} auf und bekommt die Frage nach dem zweiten Faktor zurück.
  2. Es antwortet über /dlx/v1/tokentfa/{kennung} und erhält bei richtiger Antwort ein JWT.
  3. Mit diesem Ausweis holt es die Liste (/dlx/v1/list) und lädt einzelne Untersuchungen (/dlx/v1/download/{id}) oder alles auf einmal (/dlx/v1/downloadall).

Eine unbekannte Kennung bekommt dieselbe Antwort wie eine gültige — die Absage kommt erst nach dem zweiten Faktor. Das ist kein Zufall, sondern Vorgabe der Norm: Sonst ließen sich Kennungen durchprobieren, bis eine passt.

IHE PDI und XDM: was im ZIP liegt

Für die Nutzdaten schreibt die Norm ein ZIP-Archiv nach dem IHE-Profil PDI vor (Portable Data for Imaging). Das ist der Aufbau der gewohnten Patienten-CD: eine DICOMDIR als Inhaltsangabe, daneben die Bilddateien, dazu README.TXT und INDEX.HTM für Menschen. Jedes Befundprogramm, das je eine CD eingelesen hat, kommt damit zurecht.

Optional kommt XDM hinzu (Cross-Enterprise Document Media Interchange). Es regelt Dokumente statt Bilder: Ein Befund als PDF liegt unter IHE_XDM/SUBSET01/, begleitet von einer METADATA.XML, die sagt, zu welchem Patienten das Dokument gehört und was es ist. Ohne diese Metadaten kann ein empfangendes System das PDF nur ablegen; mit ihnen kann es die Akte des Patienten finden und es dort einsortieren. XrayHub legt beides bei — PDI verpflichtend, XDM sobald Dokumente dabei sind.

Die Grenze: DLX und Zero-Knowledge

Hier gehört ein offenes Wort hin. Auf dem gewöhnlichen Weg entschlüsselt der Browser des Patienten die Bilder; der Server sieht zu keinem Zeitpunkt mehr als Chiffrat. DLX verlangt aber ein fertiges ZIP-Archiv aus der Hand des Servers — und das kann nur bauen, wer die Bilder im Klartext hat.

Deshalb gilt für DLX-Freigaben: Der Server bekommt den Schlüssel für die Dauer der Abholung in den Arbeitsspeicher. Er bekommt ihn nur, wenn jemand Kennung und Geburtsdatum vorlegt — auf der Festplatte liegt keines von beidem. Nach der Sitzung ist der Schlüssel wieder weg, und der Datenbestand allein gibt ihn nicht her. Trotzdem ist das eine andere Zusicherung als beim Patientenweg, und wer sie nicht will, erteilt schlicht keine DLX-Freigabe: Die Entscheidung trifft die Praxis je Übergabe mit einem Häkchen, nicht der Betreiber in den Einstellungen.

Was das für eine Praxis bedeutet

Für die Mitarbeiterin am Empfang ändert sich ein Häkchen. Für die Praxis, an die es weitergeht, ändert sich mehr: Sie braucht keinen Zugang, kein Konto und keine Absprache mit uns — ihr Befundsystem holt die Bilder selbst, wenn es DLX beherrscht. Und wenn nicht, führt derselbe Link weiterhin in den Browser.

Häufige Fragen

Ist XrayHub DLX-konform?
Ja. XrayHub bedient die Endpunkte der DIN/TS 19455 unter /dlx/v1 — api_info, token, tokentfa, list, download und downloadall —, liefert DICOM-Studien als ZIP nach IHE PDI und legt Dokumente zusätzlich nach IHE XDM bei. Auch der von der Norm vorgesehene Umweg über den Kopf X-DICOM-LINK-EXCHANGE auf einer bereits bekannten Adresse funktioniert.
Was ist der Unterschied zwischen PDI und XDM?
PDI beschreibt den Aufbau für Bilddaten: DICOMDIR plus DICOM-Dateien, so wie auf einer Patienten-CD. XDM beschreibt den Aufbau für Dokumente: die Datei plus eine METADATA.XML, die Patient, Art und Herkunft des Dokuments benennt. Für DICOM ist PDI verpflichtend, XDM kommt für Befunde und andere Dokumente hinzu.
Kann der Betreiber bei einer DLX-Freigabe die Bilder lesen?
Während einer laufenden Abholung ja — anders lässt sich ein ZIP-Archiv nicht zusammenstellen. Voraussetzung ist, dass jemand Kennung und Geburtsdatum vorlegt; gespeichert wird keines von beiden. Ohne DLX-Freigabe bleibt es beim Zero-Knowledge-Weg, bei dem allein der Browser des Patienten entschlüsselt.
Muss die weiterbehandelnde Praxis etwas einrichten?
Nein. Sie tippt die Kennung vom Blatt in ihr Befundsystem oder ruft den aufgedruckten Link auf. Ein Konto bei uns braucht sie nicht.

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